AOK Hessen handelt gegen eigene Rahmenverträge
AOK Hessen handelt gegen eigene Rahmenverträge
Die AOK Hessen kürzt die Vergütung, wenn eine längere Unterbrechung zwischen zwei Behandlungsterminen nicht mit der Krankheit des Patienten begründet wird. Das entspricht leider überhaupt nicht den von der AOK Hessen abgeschlossenen Rahmenverträgen. Deswegen ist die Kürzung unzulässig und muss im Zweifel vor dem Sozialgericht erstritten werden.Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
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