Geburtstagsfeier mit Mitarbeitern steuerlich absetzbar
Entscheidung des Finanzgerichts noch nicht rechtskräftig
Geburtstagsfeier mit Mitarbeitern steuerlich absetzbar
Der Praxischef feiert Geburtstag – und kann die Kosten für seinen Umtrunk mit den Mitarbeitern als steuersparende Werbungskosten geltend machen. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt kürzlich entschieden. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
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