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Antikorruptionsgesetz verabschiedet

Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag, 14. April das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen verabschiedet. Das Gesetz wird damit bald in Kraft treten. Dann gelten verschärfte Bestimmungen unter anderem für die Zusammenarbeit zwischen Therapeuten und Ärzten. Wer unlautere Vorteile oder Zuwendungen annimmt oder anbietet – als Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung nach § 299 a StGB ff – kann in Zukunft sogar mit einer Freiheitsstrafe sanktioniert werden.
Antikorruptionsgesetz verabschiedet
© Fotolia, Minerva Studio
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