AOK Rheinland/Hamburg: Genehmigungspflicht für Ergotherapie außerhalb des Regelfalls
Die AOK Rheinland/Hamburg führt ab 1. April 2016 die Genehmigungspflicht für ergotherapeutische Verordnungen außerhalb des Regelfalls wieder ein. Das bestätigte eine Sprecherin der Krankenkasse auf Anfrage. Zur Begründung hieß es: „In den letzten Jahren sind diese zusätzlichen Verordnungen außerhalb des Regelfalls weit überproportional gestiegen – ohne erkennbaren Grund.“ Diese Regelung gelte aber nicht für Physiotherapie- und Logopädie-Verordnungen.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.