DAK setzt Rechnungskürzungen wegen Fristüberschreitungen aus
In Zukunft wird es seitens der DAK zunächst keine Rechnungskürzungen wegen Fristüberschreitungen bei Urlaub mehr geben. Damit nimmt sie eine vor kurzem angekündigte und teilweise schon umgesetzte neue Abrechnungsregel wieder zurück. Praxisinhaber, die von entsprechenden Kürzungen betroffen sind, sollten den Differenzbetrag einfordern, da es aktuell keine Rechtsgrundlage dafür gibt.
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