up|unternehmen praxis

Steuernachzahlungen: Einspruch gegen Zinshöhe einlegen!

Sechs Prozent Zinsen berechnen Finanzämter bei Steuernachzahlungen. Zu hoch, meint der Bund der Steuerzahler und empfiehlt Steuerzahlern gegen die Zinshöhe Einspruch einzulegen.

Steuernachzahlungen: Einspruch gegen Zinshöhe einlegen!
© Fotolia, Volker Witt
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x