Steuernachzahlungen: Einspruch gegen Zinshöhe einlegen!
Sechs Prozent Zinsen berechnen Finanzämter bei Steuernachzahlungen. Zu hoch, meint der Bund der Steuerzahler und empfiehlt Steuerzahlern gegen die Zinshöhe Einspruch einzulegen.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.
Themen, die zu diesem Artikel passen: