Osteopathie: Übergangslösung für Physiotherapeuten in Bayern
In Bayern dürfen Physiotherapeuten zunächst auch ohne Heilpraktiker-Erlaubnis auf ärztliche Verordnung hin Osteopathie ausüben. Das sieht eine „Übergangslösung“ des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vor.
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