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Osteopathie: Übergangslösung für Physiotherapeuten in Bayern

In Bayern dürfen Physiotherapeuten zunächst auch ohne Heilpraktiker-Erlaubnis auf ärztliche Verordnung hin Osteopathie ausüben. Das sieht eine „Übergangslösung“ des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vor.

Osteopathie: Übergangslösung für Physiotherapeuten in Bayern
© Fotolia.com: Dan Race
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