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Verordnungsvordrucke ändern sich zum Jahreswechsel 2016/17

Die Vordrucke für die Heilmittel-Verordnungen (Muster 13, 14 und 18) werden sich zum 1. Januar 2017 ändern. Sie enthalten dann ein zusätzliches Feld für einen zweiten ICD-10-Code. Das haben GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung in der sogenannten Vordruckvereinbarung festgelegt.
Verordnungsvordrucke ändern sich zum Jahreswechsel 2016/17
© Anlage 2, BMV-Ä
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