Verordnungsvordrucke ändern sich zum Jahreswechsel 2016/17
Die Vordrucke für die Heilmittel-Verordnungen (Muster 13, 14 und 18) werden sich zum 1. Januar 2017 ändern. Sie enthalten dann ein zusätzliches Feld für einen zweiten ICD-10-Code. Das haben GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung in der sogenannten Vordruckvereinbarung festgelegt.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.
Themen, die zu diesem Artikel passen: