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Werbung mit therapeutischer Wirksamkeit der Magnetfeldtherapie ist unzulässig

Das OLG Koblenz entschied in seinem Urteil vom 20.01.2016 (Az.: 9 U 1181/15): Ein Arzt darf nicht damit für die Magnetfeldtherapie werben, dass diese Immunsystem und Selbstheilung aktivieren und Schmerzen lindern könne. Diese Angaben suggerierten dem Gericht zufolge eine therapeutische Wirksamkeit, die wissenschaftlich nicht belegt sei.
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© Fotolia: moodboard
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