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Langfristiger Heilmittelbedarf: Änderungen treten zum 1. Januar 2017 in Kraft

Die Änderungen der Heilmittel-Richtlinie zum langfristigen Heilmittelbedarf sind veröffentlicht worden und treten am 1. Januar 2017 in Kraft. Damit werden diese Regelungen inkl. entsprechender Diagnosen-Liste Bestandteil der HeilM-RL sein. Bis Ende 2016 bleibt jedoch alles beim bisherigen Verfahren.
Langfristiger Heilmittelbedarf: Änderungen treten zum 1. Januar 2017 in Kraft
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Ulrike Stanitzke
19.08.2016 16:31

Hallo Herr Kiefer, vielen Dank für den Hinweis… ist schon… Weiterlesen »

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