Langfristiger Heilmittelbedarf: Änderungen treten zum 1. Januar 2017 in Kraft
Die Änderungen der Heilmittel-Richtlinie zum langfristigen Heilmittelbedarf sind veröffentlicht worden und treten am 1. Januar 2017 in Kraft. Damit werden diese Regelungen inkl. entsprechender Diagnosen-Liste Bestandteil der HeilM-RL sein. Bis Ende 2016 bleibt jedoch alles beim bisherigen Verfahren.

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