Langfristiger Heilmittelbedarf: Änderungen treten zum 1. Januar 2017 in Kraft
Mit Veröffentlichung des Beschlusstextes des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der HeilM-RL zum langfristigen Heilmittelbedarf am 10.8.2016 kann die Änderung jetzt zum 1. Januar 2016 wie geplant in Kraft treten. Wir haben bereits über Details berichtet und werden in den nächsten Ausgaben von up|unternehmen praxis weiter ausführlich über die Änderungen zum Jahreswechsel berichten.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema HeilM-RL und langfristiger Heilmittelbedarf:
Verordnungsvordrucke ändern sich zum Jahreswechsel 2016/17 (https://www.up-aktuell.de/artikel-up-aktuell-de/2016/07/verordnungsvordrucke-aendern-sich-zum-jahreswechsel-201617-34376.html)
G-BA beschließt Regelung zum langfristigen Heilmittelbedarf (https://www.up-aktuell.de/artikel-up-aktuell-de/2016/05/g-ba-beschliesst-zum-langfristigen-heilmittelbedarf-31914.html)
Hallo Herr Kiefer, vielen Dank für den Hinweis… ist schon… Weiterlesen »