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Langfristiger Heilmittelbedarf: Änderungen treten zum 1. Januar 2017 in Kraft

Die Änderungen der Heilmittel-Richtlinie zum langfristigen Heilmittelbedarf sind veröffentlicht worden und treten am 1. Januar 2017 in Kraft. Damit werden diese Regelungen inkl. entsprechender Diagnosen-Liste Bestandteil der HeilM-RL sein. Bis Ende 2016 bleibt jedoch alles beim bisherigen Verfahren.
Langfristiger Heilmittelbedarf: Änderungen treten zum 1. Januar 2017 in Kraft
© G-BA

Mit Veröffentlichung des Beschlusstextes des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der HeilM-RL zum langfristigen Heilmittelbedarf am 10.8.2016 kann die Änderung jetzt zum 1. Januar 2016 wie geplant in Kraft treten. Wir haben bereits über Details berichtet und werden in den nächsten Ausgaben von up|unternehmen praxis weiter ausführlich über die Änderungen zum Jahreswechsel berichten.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema HeilM-RL und langfristiger Heilmittelbedarf:

Verordnungsvordrucke ändern sich zum Jahreswechsel 2016/17 (https://www.up-aktuell.de/artikel-up-aktuell-de/2016/07/verordnungsvordrucke-aendern-sich-zum-jahreswechsel-201617-34376.html)

G-BA beschließt Regelung zum langfristigen Heilmittelbedarf (https://www.up-aktuell.de/artikel-up-aktuell-de/2016/05/g-ba-beschliesst-zum-langfristigen-heilmittelbedarf-31914.html)

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Ulrike Stanitzke
19.08.2016 16:31

Hallo Herr Kiefer, vielen Dank für den Hinweis… ist schon… Weiterlesen »

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