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Beitragsbemessungsgrenzen werden auch 2017 steigen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 vorgelegt. Auch im kommenden Jahr werden sich die Beitragsbemessungsgrenzen aufgrund der positiven Einkommenswicklung erhöhen. Die Einkommen stiegen 2015 im Westen um 2,46 Prozent und im Osten um 3,91 Prozent.

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