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Therapeuten können Ärzte an die neuen Formulare erinnern

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erinnert ihre Vertragsärzte in ihren „Praxisnachrichten“ daran, die neuen Vordrucke für Heilmittel-Verordnungen zu bestellen. Diese neuen Verordnungsformulare gelten ab dem 1. Januar 2017 und unterscheiden sich von den alten Formularen nur durch ein zusätzliches Feld für einen weiteren ICD-10-Code.
Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung: KBV legt Vorschläge vor
© KBV
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