Finanzamt akzeptiert selbst ausgedruckte Kontoauszüge – Praxen müssen elektronische Kontoauszüge aber auch elektronisch aufbewahren
Elektronische Kontoauszüge gewinnen immer mehr an Bedeutung. Die Finanzämter erkennen sie auch grundsätzlich für steuerliche Zwecke an. Das hat das Bayerische Landesamt für Steuern kürzlich in einer Verfügung erneut bestätigt.
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