Urteil: Hilfsmittelhersteller darf auf Zuzahlung verzichten – das gilt aber nicht für Heilmittelerbringer
Ein Versandhandel für medizinische Hilfsmittel darf damit werben, dass Kunden bei ihm keine Zuzahlungen für die Hilfsmittel leisten müssen. Das bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom Dezember 2016.

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