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Rahmenempfehlungen gelten auch für die neuen zahnärztlichen Verordnungen

Die Rahmenempfehlungen zwischen GKV-Spitzenverband und den Heilmittelverbänden sind allesamt so alt, dass sie die Heilmittelrichtlinie Zahnärzte noch nicht ausdrücklich berücksichtigen. Der GKV-Spitzenverband hat jetzt auf Nachfrage mitgeteilt, dass die anwendbaren Regelungen der Rahmenempfehlungen auch für die neuen Zahnarzt-Heilmittelverordnungen gelten.
Foto von junger Frau im Zahnartstuhl mit zahnarzt
© iStock: hoozone
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