Urteil: Kasse muss Krankengeld auch dann zahlen, wenn Arzt irrtümlich AU-Bescheinigung zu spät ausstellt
Eine Krankenkasse muss auch dann Krankengeld zahlen, wenn ein Arzt einem Patienten die weiter bestehende Arbeitsunfähigkeit (AU) irrtümlich aus nichtmedizinischen Gründen zu spät bescheinigt. Hat der gesetzlich Versicherte selbst alles in seiner Macht stehende getan, darf ein Fehler des Arztes nicht zu seinen Lasten gehen, entschied kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
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