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Entlassmanagement ab 1. Oktober: Heilmittelverordnungen durch Krankenhausärzte nach wie vor kaum umsetzbar

Das sogenannte Entlassmanagement gilt nun erst zum 1. Oktober und nicht, wie ursprünglich geplant, ab 1. Juli. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer Pressemitteilung bekanntgegeben.Die Verzögerung rührt daher, dass KBV, GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankengausgesellschaft (DKG) sich nicht auf alle Punkte der Vereinbarung einigen konnten und ein Schiedsgericht einschalteten.
Entlassmanagement ab 1. Oktober: Heilmittelverordnungen durch Krankenhausärzte nach wie vor kaum umsetzbar
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Balser Carl Helmut
14.07.2017 21:24

Schwachsinn mit den Fristen!
Vollkommen realitätsfern!

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