Korrektur zu Zahnarzt-Verordnungen: Spezifizierung bei Thermotherapie nicht zwingend notwendig
In der Juliausgabe von up|unternehmen praxis haben wir über den zahnärztlichen Verordnungsvordruck berichtet. In diesem Zusammenhang gaben wir einen Verordnungstipp: Es sei empfehlenswert, die Thermotherapie durch den Zahnarzt spezifizieren zu lassen, um nicht nur die günstigste Form abrechnen zu können.
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