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Urteil: Auch am Rosenmontag ist ein Krankenschein nötig

Auch am Rosenmontag muss sich ein Patient – oder Mitarbeiter – um die Verlängerung seiner Krankschreibung kümmern. Das entschied kürzlich das Sozialgericht Koblenz mit der Begründung, der Rosenmontag sei kein gesetzlicher Feiertag.
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© Fotolia: moodboard
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