BGH: Bankgebühren für SMS-TAN nur bei tatsächlichem Zahlungsauftrag zulässig
Beim SMS-TAN-Verfahren versenden Banken und Sparkassen eine Transaktionsnummer (TAN) per SMS – 57 Banken erheben dafür Gebühren, wie eine Erhebung des Verbraucher-Ratgebers Finanztip zeigt. Diese Zusatzkosten sind allerdings nur zulässig, wenn ein Kunde mit der Nummer auch wirklich erfolgreich einen Zahlungsauftrag abgegeben hat.
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