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BGH: Bankgebühren für SMS-TAN nur bei tatsächlichem Zahlungsauftrag zulässig

Beim SMS-TAN-Verfahren versenden Banken und Sparkassen eine Transaktionsnummer (TAN) per SMS – 57 Banken erheben dafür Gebühren, wie eine Erhebung des Verbraucher-Ratgebers Finanztip zeigt. Diese Zusatzkosten sind allerdings nur zulässig, wenn ein Kunde mit der Nummer auch wirklich erfolgreich einen Zahlungsauftrag abgegeben hat.
Mann hält Smarpthone und schreibt auf Papier
© iStock: master1305
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