Kündigungsfrist: Arbeitnehmer müssen Briefkasten sonntags nicht leeren
Wird ein Kündigungsschreiben sonntags in den Briefkasten des Mitarbeiters geworfen, gilt es erst am nächsten Werktag als zugestellt. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass Arbeitnehmer den Briefkasten am Sonntag grundsätzlich nicht leeren müssen.
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