Ausnahmeregelungen beim Parken: Auch Therapeuten können Antrag stellen
Viele Therapeuten kennen das Problem: Bei Hausbesuchen sind vor allem in Stadtzentren die Parkmöglichkeiten begrenzt, und beim Parken im Halteverbot kann ein „Knöllchen“ drohen. Das muss nicht sein. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch ambulante soziale Dienste einen Sonderparkausweis erhalten, mit dem sie an Stellen parken dürfen, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.
Themen, die zu diesem Artikel passen: