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Urteil: Patientin muss Ausfallgebühr für fünf nicht wahrgenommene Termine zahlen

Bei kurzfristigen Absagen dürfen Praxen eine Ausfallgebühr erheben, auch für mehrere Ausfälle. Das bestätigte jüngst ein Urteil des Amtsgerichts Burgwedel.
Urteil: Patientin muss Ausfallgebühr für fünf nicht wahrgenommene Termine zahlen
© iStock: Christopher-Oliver
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Jessica
30.07.2019 13:24

Jede Praxis die Geld abknöpfen will, wenn Jemand krank ist,… Weiterlesen »

Bärbel Wolter, Logopädin
11.10.2017 15:04

Es war höchste Zeit, dass eine klare juristische Regelung solcher… Weiterlesen »

Mogli
11.10.2017 9:28

Wann darf denn dann die Praxisgebühr verlangt werden ?

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