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Urteil: Kasse muss in Ausnahmefällen Nagelspangenbehandlung durch Podologen übernehmen

Eine gesetzliche Krankenkasse muss die Kosten für eine Nagelspangenbehandlung bei einem staatlich geprüften Podologen erstatten, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und kein Arzt die Leistung erbringen kann oder will. Diese Grundsatzentscheidung hat kürzlich das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg getroffen.
Urteil: Kasse muss in Ausnahmefällen Nagelspangenbehandlung durch Podologen übernehmen
© Fotolia: lafota
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