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BGH: Bewertungsportal muss Profil einer Ärztin löschen

Das Online-Bewertungsportal Jameda muss erstmals einen Eintrag vollständig löschen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im Falle einer Ärztin entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung in einem wesentlichen Punkt geändert: Das Portal, auf dem Informationen über Ärzte und auch andere Heilberufler, wie Logopäden, Physio- und Ergotherapeuten, kostenfrei abgerufen werden können, habe durch seine Praxis der Sonderkonditionen für zahlende Kunden die „Stellung als neutraler Informationsvermittler verlassen“, heißt es in der Urteilsbegründung. Die klagende Ärztin habe ein schutzwürdiges Interesse, dass ihre Daten nicht gespeichert werden, so der BGH.
Foto von Metall-Statue der Justitia, römische Göttin der Gerechtigkeit
© iStock: Berezko
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