Zahnärztlich verordnete Heilmittel: Seit Januar neue Begutachtungsanleitung des MDK
Die neue Anleitung für die Begutachtung von zahnärztlich verordneten Heilmitteln ist im Januar 2018 vom medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (kurz MDK) veröffentlicht worden. Heilmittelerbringer können in dieser Anleitung nachlesen, auf welche Faktoren es für einen positiven Bescheid der Anträge ankommt. So ist es möglich, Therapieberichte gezielt zu formulieren und Patienten beim Durchsetzen ihrer Anträge zu unterstützen.
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