BFH: Finanzämter dürfen bis zu sechs Prozent Zinsen verlangen
Auch in der gegenwärtigen Tiefzinsphase dürfen die Finanzämter bei Steuernachzahlungen Zinsen von bis zu sechs Prozent verlangen. Dies sei das nicht verfassungswidrig, entschied kürzlich der Bundesfinanzhof (BFH), und verstoße weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) noch gegen die Verhältnismäßigkeit. Damit zog das Gericht einen Strich unter einen seit Jahren andauernden Streit. Für die Finanzämter sind die Zinsen eine einträgliche Zusatzeinnahme. 2016 waren das nach Angaben des Finanzministeriums etwa 670 Millionen Euro.
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