Absetzung wegen zu spätem Behandlungsbeginns vermeiden
Wer eine Leistung erbringt, verdient auch die entsprechende Vergütung. Für Heilmittelerbringer ist es dabei besonders wichtig, auf die Formalitäten zu achten. Sonst drohen Absetzungen durch die Krankenkassen – etwa, wenn die Behandlung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist beginnt. Doch was viele Heilmittelerbringer nicht wissen: Der Behandlungsbeginn lässt sich korrigieren, sodass die Verordnung gültig bleibt.
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