Aktenvernichtung: Neue DSGVO fordert schriftliche Verträge mit externen Dienstleistern
Ab 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Damit löst sie in Deutschland das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ab. Betroffen davon sind auch Therapiepraxen, die besondere personenbezogene Daten verarbeiten. Sie müssen ihre Datenschutzmaßnahmen an die neuen Vorgaben anpassen, um möglichen Bußgeldern zu entgehen. Darauf weist unter anderem das Unternehmen MAMMUT Deutschland hin.
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