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Aktenvernichtung: Neue DSGVO fordert schriftliche Verträge mit externen Dienstleistern

Ab 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Damit löst sie in Deutschland das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ab. Betroffen davon sind auch Therapiepraxen, die besondere personenbezogene Daten verarbeiten. Sie müssen ihre Datenschutzmaßnahmen an die neuen Vorgaben anpassen, um möglichen Bußgeldern zu entgehen. Darauf weist unter anderem das Unternehmen MAMMUT Deutschland hin.
Foto von geschreddertem Papier
© iStock: Queensbury
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Sabine Klante-Allweier
27.04.2018 9:51

Darf ich aber weiterhin die alten Akten selbst vernichten? Mit… Weiterlesen »

Yvonne Millar
30.04.2018 11:34

Ja, es ist auch weiterhin möglich, Akten selbst zu vernichten,… Weiterlesen »

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