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„Der Einstieg in die Schulgeldfreiheit soll möglichst noch in diesem Jahr erfolgen“

Interview mit Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Herr Minister, Sie haben sich schon häufig positiv zur Selbstverwaltung der Pflegekräfte geäußert, gelten als ein Verfechter der Pflegekammer. Wie sieht das bei anderen Heil- und Gesundheitsberufen aus, insbesondere den Heilmittelerbringern, sprechen Sie sich hier auch für eine Selbstverwaltung der Physio-, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen z. B. in Form einer Therapeutenkammer aus?

„Der Einstieg in die Schulgeldfreiheit soll möglichst noch in diesem Jahr erfolgen“
© Privat, Pressestelle NRW


LAUMANN: Die Idee der Selbstverwaltung ist ein grundlegendes Konstruktionsprinzip im deutschen Gesundheitswesen. Deshalb setze ich mich für eine starke Interessenvertretung der Pflegenden ein. Denn wenn in Deutschland über die Pflege geredet wird, sitzen alle mit am Tisch, nur nicht die Pflegenden selbst. Das gilt übrigens auch für andere nichtärztliche Heilberufe. Grundsätzlich bin ich also offen, was die Frage einer Verkammerung auch in anderen Heilberufen angeht. Ich möchte aber auch vor Schnellschüssen warnen. Der Aufbau einer Kammer ist ein langer Prozess. Unter den Betroffenen gibt es teils sehr kontroverse Diskussionen und am Ende müssen sie selbst entscheiden, ob sie eine Kammer wollen oder nicht. Eine Kammer ist auch kein Allheilmittel für alle Probleme – weder verbessert sie unmittelbar die Arbeitsbedingungen noch steigert sie automatisch Löhne und Gehälter. Darum werden wir in NRW auch eine Befragung der Pflegekräfte durchführen, welche Form der Selbstverwaltung sie haben wollen.

Was sind Ihre Pläne, die Entwicklung der Selbstverwaltung der Therapeuten voranzutreiben?

LAUMANN: Je nach Ausgang dieses Befragungsprozesses kann ich mir grundsätzlich auch vorstellen, eine Befragung in den therapeutischen Berufen durchführen zu lassen, wenn dies gewünscht ist. Bislang sind aber nur sehr vereinzelt Angehörige dieser Gesundheitsberufe mit diesem Vorschlag auf mich zugekommen.

Was können die Heilmittelerbringer konkret machen, um in NRW eine Selbstverwaltung in Form einer eigenen Therapeutenkammer aufzubauen?

LAUMANN: Sich zusammenschließen, sich organisieren und die politischen Akteure überzeugen, dass es ihnen mit diesem Vorhaben wirklich ernst ist. Dann könnte man konkreter darüber reden.

In den jüngst vorgestellten Ergebnissen des Projektes „Befragung niedergelassener Hausärztinnen und Hausärzte in NRW zum Einsatz von Delegationsmöglichkeiten“ befürwortet ein Großteil der befragten Ärzte Delegationsmöglichkeiten an ihre Fachangestellten. Trotzdem werden die Ärztefunktionäre nicht müde davor zu warnen, weitere ärztliche Tätigkeiten zu substituieren. Wie stehen Sie vor diesem Hintergrund zum Direktzugang der Patienten zu entsprechend qualifizierten Heilmittelerbringern?

LAUMANN: Die Schere geht auseinander: In vielen Gesundheitsberufen droht ein Engpass bei den Fachkräften, andererseits wird die Bevölkerung immer älter und bedarf einer intensiveren gesundheitlichen Betreuung. Wir müssen daher überlegen, wie wir das Berufsbild der nichtärztlichen Heilberufe stärken und die Versorgungsstrukturen anpassen können. Ein Ansatzpunkt könnte sein, die Versorgungsverantwortung anders zu verteilen, beispielsweise indem wir den Gesundheitsfachberufen einen direkten Patientenzugang für ihren Tätigkeitsbereich übertragen oder über die sogenannte „Blankoverordnung“.

Was muss sich an der Ausbildung ändern, damit Direktzugang möglich wird?

LAUMANN: Derzeit sind die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen nicht auf eine höhere Versorgungsverantwortung ausgelegt. Insbesondere die Erstellung von Diagnosen ist komplex und bedarf daher einer fundierten Ausbildung. Hier kann die geplante Novellierung der veralteten Berufsgesetze für die Physiotherapeuten, Logopäden und Ergotherapeuten entsprechende Kompetenzen und Tätigkeitsvorbehalte aufnehmen. Außerdem müssen wir bedenken, dass die Mengensteuerung der gesetzlichen Krankenversicherung über die Vertragsärzte erfolgt. Die Koalitionspartner im Bund haben sich deshalb vorgenommen, die „Aufgabenverteilung der Gesundheitsberufe neu zu justieren“.

Inwieweit wird die laufende Erarbeitung einer bundeseinheitlichen Ansicht durch die Länder hinsichtlich der Heilpraktikerprüfung eine Rolle bei diesem Thema spielen?

LAUMANN: Das Heilpraktikerrecht spielt hier nur insofern eine Rolle, als die Gesundheitsfachberufe über die sektorale Heilpraktikererlaubnis bereits jetzt einen direkten Patientenzugang erlangen können. Dies gilt allerdings nur für den Selbstzahler-Bereich.

Sie werden in der WAZ mit dem Kommentar zitiert, dass die Finanzierung des Schulgeldes durch die Schüler in einigen Heil- und Gesundheitsberufen „der Vergangenheit angehören“ muss. Bedeutet das, dass NRW konkrete Pläne hat, die Schulgeldfreiheit für Heilmittelerbringer einzuführen?

LAUMANN: Meiner Ansicht nach ist es nicht in Ordnung, dass Ärzte ihre Ausbildung vom Steuerzahler finanziert bekommen und beispielsweise Physiotherapeuten und Logopäden Schulgeld bezahlen müssen. Deshalb ist es unser Ziel, dass Schülerinnen und Schüler das Schulgeld in den therapeutischen Berufsausbildungen nicht mehr zahlen müssen.

Welche Berufe außer den Heilmittelerbringern müssen noch Schulgeld bezahlen?

LAUMANN: Derzeit wird an vielen Schulen in Nordrhein-Westfalen für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen Schulgeld erhoben. Dies gilt neben den Therapieberufen auch für die pharmazeutisch- bzw. medizinisch-technische Assistenz. Diese Schulgeldpflicht ist das zentrale Hemmnis bei der Gewinnung von Nachwuchskräften. Um die Ausbildungen attraktiver zu machen, müssen wir insbesondere das erhobene Schulgeld in den Blick nehmen. Und eine steigende Nachfrage wird auf Sicht auch dazu führen, dass die Träger mehr Ausbildungsplätze anbieten werden.

Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

LAUMANN: Derzeit erarbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses ein Förderkonzept, um die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen finanziell zu unterstützen. Hierzu wurden in den fünf Regierungsbezirken umfangreiche Daten erhoben, um zunächst einen Gesamtüberblick über die Schulen und das erhobene Schulgeld zu erhalten. Der Einstieg in die Schulgeldfreiheit soll möglichst noch in diesem Jahr erfolgen. Das Thema Schulgeldfreiheit wurde übrigens auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene verankert. Es ist aber noch keine zeitliche Perspektive zur bundesweiten Abschaffung des Schulgeldes absehbar. Nordrhein-Westfalen wird den Bund dabei aktiv unterstützen. Langfristig strebe ich jedenfalls eine vollständige Schulgeldfreiheit in diesen Berufen an.

Mehr zum Thema Selbstverwaltung, Schulgeld und Ausbildungsvergütung lesen Sie auch hier:

„Die Ausbildungsvergütung und die kostenfreie Ausbildung sind da zwei Bausteine, die unseren Beruf zukunftsfähiger machen“ – Interview mit Andrea Rädlein

Pflegekräfte wollen mehr politischen Einfluss auf Bundesebene – Eigener Pflegebeauftragter und Pläne für Bundespflegekammer

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