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Bundeswehr: Die Praxis selbst braucht die Rechtmäßigkeit einer Verordnung nicht zu prüfen

Die Bundeswehr hat neue Verordnungsformulare für Heilmittel eingeführt. Dazu gibt es keine Anleitung. Deswegen haben wir einfach mal direkt bei der Bundeswehr angefragt, um die dringendsten Fragen unserer Leser zu klären. Zusammengefasst lässt sich festhalten: Entwarnung – Eine Prüfpflicht für BW-Verordnungen gibt es nicht. Hier die FAQs (Häufig gestellten Fragen) zu den neuen BW-Heilmittelverordnungsformularen und die Antworten von Dr. Böhmer, Oberstabsarzt.
Bundeswehr: Die Praxis selbst braucht die Rechtmäßigkeit einer Verordnung nicht zu prüfen

F| Was sind die Mindestangaben auf der BW-Verordnung? Dürfen Felder auch leer gelassen werden?

A| „Selbstverständlich sollten die Verordnungsvordrucke möglichst vollständig ausgefüllt sein. Auch die Leitsymptomatik sollte angegeben werden, damit der Physiotherapeut verlässliche Angaben erhält.

Was das Abrechnungstechnische betrifft, wird jede einzelne Verordnung von der vergütenden Stelle geprüft und gemäß der Verordnung des Truppenarztes abgerechnet.“

F| Die neuen VO-Formulare scheinen sich jetzt an den Heilmittelkatalog anzulehnen? Wenn das so ist, wie soll dann mit den alten Verordnungen verfahren werden: Werden sie zum Regelfall dazu gezählt oder beginnt mit dem ersten neuen Verordnungsvordruck ein neuer Regelfall?

A| „Die Verordnungen der Truppenärzte beziehen sich auf die “Verordnungshilfe Physiotherapie”, welche an die zivile Heilmittelverordnung angelehnt ist. Gleichwohl kann die Therapiefreiheit einer Truppenärztin/eines Truppenarztes ungleich höher sein als die einer Kassenärztin/eines Kassenarztes. Es hat sich nur das Verordnungsformular geändert. Auch vor dem 01.04.2018 ausgestellte Verordnungen sind bei der Gesamtzahl zu berücksichtigen.“

F| Kann der Arzt die Verordnungsmenge und die Verordnungsart frei wählen oder hat er pro Verordnung Einschränkungen?

A| „Nicht mehr als 10 Behandlungen pro Heilmittel und nicht mehr als 3 Heilmittel auf einer Heilmittelverordnung-BW. Eine Unterscheidung in vorrangige, optionale und ergänzende Heilmittel gibt es hingegen nicht.“

F| Wie lange sind die alten Verordnungen Din A6 noch gültig?

A| „Eine Nutzung der alten Rezepte (BW-3464) ist grundsätzlich nicht mehr gewünscht. Legt eine physiotherapeutische Praxis dennoch solch ein Formular zur Abrechnung vor, erhält diese selbstverständlich ihre Kosten erstattet.“

F| Bei der Verordnung außerhalb des Regelfalls: Was muss der Arzt ausfüllen? Was brauchen wir dort für Angaben, damit die Verordnung gültig ist?

A| „Die Praxis selbst braucht die Rechtmäßigkeit einer Verordnung nicht zu prüfen. Die BW verfährt anders als die KV. Auch bei fehlerhafter Verordnung bleibt die Praxis nicht auf ihren Kosten sitzen.“

F| Welches Datum muss auf der 2. Seite in dem Feld „Behandlungseinrichtung“ eingegeben werden? Das Datum, an welchem wir die Verordnung bekommen haben oder das Abrechnungsdatum?

A| „Hier muss das Abrechnungsdatum eingegeben werden.“

F| Soll die weiße Ausfertigung bei Abschluss der Verordnung wirklich an den Arzt, der die Verordnung ausgestellt hat, zurückgesendet werden? Wenn ja, nur die weiße Ausfertigung oder auch die Tagesdokumentation/Unterschriftenliste?

A| „Ja, der Truppenarzt muss Kenntnis davon erlangen, dass die Behandlung erfolgt ist. Es kann gerne dem Patienten mitgegeben werden. Die 2. Ausfertigung besteht automatisch aus einer Vorder- und Rückseite, die das Geschriebene durchdrückt. Es ist also kein Mehraufwand vonnöten.“

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