Gesetzentwurf für die Musterfeststellungsklage beschlossen
Nachdem der erste Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums kritisiert wurde und Uneinigkeit hinsichtlich der Klagebefugnis herrschte, hat die Bundesregierung nun nachgebessert (BT. Drs. 19/2439). Der Bundestag soll das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschieden, damit es zum 1. November in Kraft treten kann.
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