GKV: Mehrkosten für Arbeitgeber ab 2019 – Bundeskabinett beschließt paritätische Finanzierung der Kassenbeiträge
Ab 2019 zahlen Arbeitgeber und Beschäftigte die Beiträge zur Krankenversicherung zu gleichen Teilen. Das Bundeskabinett stimmte dem Entwurf zum Versicherten-Entlastungsgesetz (GKV-VEG) zu, in dem die paritätische Finanzierung der Krankenkassenbeiträge – eine wichtige Vereinbarung aus den Koalitionsvertrag – umgesetzt wird. Praxisinhaber müssen damit ab 1. Januar 2019 die bislang von den Mitgliedern allein zu zahlenden Zusatzbeiträge zur Hälfte mittragen.
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