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Keine Beihilfe für Therapieverordnungen durch Heilpraktiker

Die Erstattung von Kosten für Heilmittel-Therapie durch die Bundesbeihilfe ist zwingend von einer ärztlichen Verordnung abhängig. Das gilt vielfach auf für Landesbeihilfestellen. Rechtlich gesehen sei dagegen nichts einzuwenden, bestätigt jetzt ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Wer als (sektoraler) Heilpraktiker Heilmittel erstattungsfähig abrechnen will, muss die Leistung zwingend selbst erbringen.
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