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Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie in Thüringen: Heilmittel-Vereinbarung fordert kürzere Behandlungszeiten

Statt Einzelbehandlungen von 45 Minuten seien im Bereich der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie Einzelbehandlungen von 30 Minuten zu verordnen. So heißt es in der Heilmittel-Vereinbarung für das Jahr 2018 nach § 84 Abs. 7 i.V.m. Abs. 1 SGB V, die die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen mit den thüringischen Ersatzkassen sowie den Landesverbänden der Krankenkassen (AOK PLUS, BKK Landesverband Mitte, IKK classic, Landwirtschaftliche Krankenkasse, Knappschaft) geschlossen hat.
Lehrer bringt kleinem Mädchen das Alphabet bei
© iStock: KatarzynaBialasiewicz
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Melanie Löschner
28.08.2018 7:23

Hier wird den Kinderärzten ja schon ewig vermittelt, dass sie… Weiterlesen »

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