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Datenschutz-Kolumne: Muss eine Datenschutzerklärung wirklich unterschrieben werden?

Antworten von Rechtsanwalt Niels Köhrer

Diese Frage erreicht uns oft in letzter Zeit. Die Antwort lautet: Nein, es ist nicht notwendig, die Patienten die Datenschutzerklärung unterschreiben zu lassen. Der Sinn einer Datenschutzerklärung ist es, die Patienten darüber zu informieren, welche und wie ihre Daten verarbeitet werden. Dies sieht Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor. Die Datenschutzerklärung ist also „nur“ eine Information, kein Vertrag zwischen Praxis und Patient. Daher müssen Patienten sie auch nicht unterschreiben. Allerdings trifft die Praxis eine Nachweispflicht, dass der Patient die Informationen erhalten hat. Aus diesem Grund hält sich das Gerücht um die Unterschrift so hartnäckig.
Datenschutz-Kolumne: Muss eine Datenschutzerklärung wirklich unterschrieben werden?
© Fotolia.com: Eisenhans
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