Urteil: Einzahlung von Münzgeld darf keine 7,50 Euro kosten
Banken dürfen ihren Kunden keine Extra-Gebühr berechnen, wenn diese Münzgeld einzahlen. Die in dem Preis- und Leistungsverzeichnis einer Bank enthaltene Entgeltklausel von 7,50 Euro sei unwirksam, heißt es in einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Gemäß § 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) benachteilige eine solche Klausel den Kunden „entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen“.
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