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Mehr Geld, weniger Verträge und eine Art Blankoverordnung – Bundesgesundheitsministerium legt Gesetzentwurf vor

Die von Jens Spahn in seinem Eckpunktepapier angekündigten Änderungen für den Bereich der Heilmittel werden jetzt durch einen Änderungsantrag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingebunden und sollen bereits zum 1.4.2019 in Kraft treten. Die jetzt von den Regierungsfraktionen vorgelegten Änderungen sind umfassend und stellen einen vollständigen Neuanfang in den Beziehungen zwischen Krankenkassen und Heilmittelerbringern dar.
Bundestag in Berlin
© iStock: seb868
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Petra Immhoff
12.02.2019 13:35

Das möchte ich auch gerne wissen? Welche Preise es geben… Weiterlesen »

Herr Jürgen Ullrich
07.12.2018 17:59

Wenn ab 1.4.19 bundesweit Höchstpreise für Heilmittel gelten soll, wäre… Weiterlesen »

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