up|unternehmen praxis

Anhörung im Gesundheitsausschuss zum TSVG: 3. Wie viel Transparenz ist für höhere Angestelltengehälter notwendig?

Bereits im Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) wurde die Transparenzklausel eingeführt, die dafür sorgen soll, dass Honorarerhöhungen auch bei den angestellten Therapeuten in der Praxis ankommen. Das war auch ein Thema bei der 1. Anhörung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Bundestag. Leider hat bisher keiner eine gute Idee, wie man das Thema umsetzen kann. Dabei würde ein bisschen Vertrauen in die Praxisinhaber das Problem sofort lösen.
Bundestag in Berlin
© iStock: seb868

Das Ziel, die Bedingungen für angestellte Therapeuten zu verbessern, wird auch im vorgelegten Gesetzentwurf zum TSVG verfolgt. Die Vertragspartner (GKV und Heilmittelverbände) sollen vereinbaren, wie tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelte in den Vertragsverhandlungen über Honorare berücksichtigt werden können. Gesetzgeber und Krankenkassen wollen, dass Praxisinhaber steigende Honorare in Form von Gehaltszahlungen an die angestellten Therapeuten in Therapiepraxen weitergeben.

Kassen wollen Honorarsteigerungen an Transparenzklausel knüpfen

Der GKV-Spitzenverband fordert dazu in seiner Stellungnahme: „Verbindliche Vorgaben, wonach seitens der Leistungserbringer nachzuweisen ist, dass die Vergütungserhöhungen in angemessener Form an die Mitarbeiter weitergegeben wurden, sind dringend nachzubessern.“ Dazu will der GKV-Spitzenverband unter anderem, dass zukünftige Preisanhebungen sich „nicht im Sinne einer Selbstkostendeckung an den realisierten Kosten, sondern vielmehr an den für einen wirtschaftlichen Praxisbetrieb erforderlichen Kosten ausrichten“. Der vdek fordert als relevanten Faktor für die Verhandlungen der Vergütungssteigerungen, die „durchschnittlichen laufenden Kosten für den Betrieb der Heilmittelpraxis“ zugrunde zu legen. Würden solche Vorschläge umgesetzt, würden die Kassen in Zukunft steuern können, wie viel Gewinn eine Praxis macht.

Heilmittelverbände wehren sich in Anhörung nicht gegen Transparenzklauseln

Die Heilmittelverbände weisen in ihren Stellungnahmen auf die Probleme der Transparenzregelung hin. Ganz abgesehen von Datenschutz und fehlenden Tarifverträgen wird auch immer wieder angemerkt, dass trotz der Einführung der ersten Transparenzklausel im HHVG noch keine Umsetzung stattgefunden hat. Einige kleine Verbände schlagen vor, tarifvertragsähnliche Konstruktionen aufzubauen. In der Stellungnahme von Logo Deutschland steht, dass es vielleicht sinnvoll wäre, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände mit entsprechendem Verhandlungsmandat in der Heilmittelbranche zu etablieren. Insgesamt sind sich die Verbände weitestgehend einig darüber, dass sie die Transparenzklausel ablehnen. Sie vermitteln jedoch in der Anhörung schon den Eindruck, als wenn sie es angemessen fänden, einen Nachweis über Gehaltsentwicklungen in ihren Praxen für die Vergütungsverhandlungen liefern zu müssen.

Fachkräftemangel macht Transparenzklausel überflüssig

Aktuell ist es doch aber so, dass es das Problem noch gar nicht gibt, dass Praxisinhaber ihre angestellten Therapeuten nicht an den Honorarsteigerungen teilhaben lassen. Denn gerade beginnt doch der Prozess erst, dass die Honorarsteigerungen in der wirtschaftlichen Realität der Praxen ankommen. Trotzdem thematisieren die Krankenkassen die Transparenzklausel bereits und der Gesetzgeber versucht das Problem zu lösen. Die Behauptung, Honorarerhöhungen würden nicht bei angestellten Therapeuten ankommen, kann leider nicht durch Zahlen belegt werden. Aber wer auch nur halbwegs wirtschaftliche Zusammenhänge versteht, der weiß, dass bei einem akuten Fachkräftemangel die angestellten Therapeuten sehr wohl in der Lage sind, angemessene Gehälter durchzusetzen. Insofern wäre es schön gewesen, wenn im Stellungnahmeverfahren der eine oder andere Verband Vertrauensschutz für Praxisinhaber eingefordert hätte.

GKV-Praxen, die wirtschaftlich erfolgreich sein wollen, müssen mindestens zwei bis drei Vollzeitkräfte anstellen. Diese finden Praxisinhaber aktuell nur, wenn sie bereit sind, angemessene Gehälter zu zahlen. Das kann sich jeder leicht ausrechnen und das ist viel wichtiger als jede gesetzliche Regelung, die nicht umsetzbar ist. Mehr Bürokratie in Form von Tarifverträgen, anonymisierten Datenlieferungen usw. kostet zusätzliches Geld, das dann auf keinen Fall bei angestellten Therapeuten in Form von Gehalt ankommt.

Weitere Artikel zur Anhörung:

Anhörung zum TSVG: Teil 1 – Akteure der Verhandlungen

Anhörung zum TSVG: Teil 2 – Verbände lehnen Wirtschaftlichkeitsverantwortung ab

Interview mit MdB Dr. Roy Kühne zur 1. Anhörung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
1 Kommentar
neueste
älteste meiste Bewertungen
Inline Feedbacks
View all Kommentare
Thekla-Andrea Grimm
26.01.2019 22:23

Wir Praxisinhaber wollen doch, daß es unseren Mitarbeitern gut geht… Weiterlesen »

1
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x