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BSG: Kein zusätzlicher Therapieraum für Hausbesuche erforderlich

Krankenkassen dürfen eine Zulassungserweiterung einer therapeutischen Praxis nicht mit der Begründung fehlender Räume verweigern, sofern die betreffenden Therapeuten ausschließlich im Hausbesuch tätig sind. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel kürzlich entschieden.
BSG: Kein zusätzlicher Therapieraum für Hausbesuche erforderlich
© iStock: DNY59
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