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Urteil: Kein Anspruch auf Versorgung mit Elektrostimulationsgerät bei Hemiparese

Die gesetzliche Krankenversicherung muss die Kosten für eine Versorgung mit dem Elektrostimulationsgerät „NESS H200“ (Handrehabilitationssystem) bei einer Halbseitenlähmung nicht übernehmen. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Stuttgart kürzlich entschieden (L 4 KR 3328/16) und folgt damit einer Entscheidung des Sozialgerichts Heilbronn vom 13. Juli 2016. Geklagt hatte eine Patientin, die seit einem Schlaganfall im Jahr 2006 an einer Hemiparese links mit Spastik leidet.
Foto von Metall-Statue der Justitia, römische Göttin der Gerechtigkeit
© iStock: Berezko
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