Urteil: Kein Arzt verfügbar – GKV muss trotzdem nicht für Podologin zahlen
Auch wenn Versicherte keinen Arzt finden, müssen die Krankenkassen nicht für die Kosten der Behandlung durch einen nicht-ärztlichen Leistungserbringer aufkommen, wenn es sich dabei um eine den Ärzten vorbehaltende Leistung handelt. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel kürzlich entschieden (Az. B 1 KR 34/17 R).
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