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Bundestag verabschiedet Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) – Das kommt auf die Heilmittelpraxen zu

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sollte ursprünglich vor allem die Terminvergabe in Arztpraxen vereinfacht und beschleunigt werden. Inzwischen hat sich das TSVG zu einem „Omnibusgesetz“ entwickelt, einem Gesetzesmantel, in dem sehr unterschiedliche Sachverhalte geregelt werden – so auch wesentliche Änderungen für die Versorgung von GKV-Versicherten mit Heilmitteln. In diesem Themenschwerpunkt nehmen wir das TSVG genau unter die Lupe und stellen Ihnen die bevorstehenden Änderungen vor.
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