TSVG: Neue Zulassung für alle – Versorgungsverträge regeln zukünftig die Zulassungsbedingungen
Bei der Neuordnung der öffentlich-rechtlichen Verträge zwischen GKV und den Heilmittelerbringern wurde auch das Thema Zulassung neu festgelegt. Bürokratieabbau, Beteiligung der Heilmittelverbände und Anpassung des Zulassungsverfahrens an die Blankoverordnung sind die wesentlichen Änderungen, die voraussichtlich ab Juli 2020 auch für alle Bestandspraxen gelten.
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