Ab 2020: Neue Anforderungen an Anbieter im GKV-Leitfaden Prävention
Mit der aktualisierten Fassung des GKV-Leitfadens Prävention hat der GKV-Spitzenverband neue Anforderungen an die Qualifikation der Anbieter formuliert, die ab dem 1. Oktober 2020 gelten sollen: Statt der bisherigen Aufzählung geeigneter Berufs- und Studienabschlüsse werden künftig inhaltliche und quantitative – in Stunden bzw. „Creditpoints“ (ECTS) ausgedrückte – Mindeststandards in den einzelnen primärpräventiven Handlungsfeldern erforderlich, heißt es in einem GKV-Schreiben. Zu den Handlungsfeldern gehören „Bewegungsgewohnheiten“, „Ernährung“, „Stressmanagement“ und „Suchtmittelkonsum“.
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