up|unternehmen praxis

Abrechnungstipp GKV: Auch Krankenkassen müssen Verzugszinsen und Bearbeitungsgebühren zahlen

Krankenkassen bezahlen ihre Rechnungen in der Regel pünktlich. Es sei denn, es werden vertragswidrige Absetzungen vorgenommen. Dann gerät die Krankenkasse in Verzug und es gelten dieselben Regeln wie für jeden anderen säumigen Zahler auch: Verzugszinsen und Bearbeitungsgebühren werden fällig. So klappt‘s mit der Umsetzung.
Abrechnungstipp GKV: Auch Krankenkassen müssen Verzugszinsen und Bearbeitungsgebühren zahlen
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x