Abrechnungstipp GKV: Auch Krankenkassen müssen Verzugszinsen und Bearbeitungsgebühren zahlen
Krankenkassen bezahlen ihre Rechnungen in der Regel pünktlich. Es sei denn, es werden vertragswidrige Absetzungen vorgenommen. Dann gerät die Krankenkasse in Verzug und es gelten dieselben Regeln wie für jeden anderen säumigen Zahler auch: Verzugszinsen und Bearbeitungsgebühren werden fällig. So klappt‘s mit der Umsetzung.

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