TSVG beim Bürokratieabbau seiner Zeit voraus – Krankenkassen uneins bei Interpretation zum Genehmigungsverfahren
Am 12.04.2019 hat der Bundesrat das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) gebilligt. Nun kann es – nachdem der Bundespräsident es unterzeichnet hat und es im Bundesanzeiger veröffentlich wurde – planmäßig in Kraft treten. Weniger planmäßig gelingt der vom Gesetzgeber geregelte Bürokratieabbau bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls.
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