Einspruch über Elster online: Nicht nur speichern, sondern auch senden
Wer gegen seinen Steuerbescheid über Elster online Einspruch einlegt, muss darauf achten, dass dieser nicht nur gespeichert, sondern auch abgesendet wird: Ein aus NRW kommender Steuerzahler hatte seinen Einspruch online formuliert, diesen aber nicht mit dem Befehl „Senden“ an das Finanzamt verschickt. Er hatte stattdessen den Befehl „Speichern und Verlassen“ verwendet.
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