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Einspruch über Elster online: Nicht nur speichern, sondern auch senden

Wer gegen seinen Steuerbescheid über Elster online Einspruch einlegt, muss darauf achten, dass dieser nicht nur gespeichert, sondern auch abgesendet wird: Ein aus NRW kommender Steuerzahler hatte seinen Einspruch online formuliert, diesen aber nicht mit dem Befehl Sendenan das Finanzamt verschickt. Er hatte stattdessen den Befehl Speichern und Verlassenverwendet.
Einspruch über Elster online: Nicht nur speichern, sondern auch senden
© iStock: TARIK KIZILKAYA
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