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Erweiterter Entwurf zur Neufassung der Heilmittel-Richtlinie: G-BA hat zügig gearbeitet, schießt aber mit neuer Anlage 3 über das Ziel hinaus

Der G-BA hat den Verbänden den Entwurf zur erweiterten Neufassung der HeilM-RL zur Stellungnahme vorgelegt. Damit werden die durch Gesetzgebung (TSVG) notwendigen redaktionellen Änderungen zügig umgesetzt. Allerdings gibt es im Entwurf eine neue Anlage 3 zur Änderung von Heilmittelverordnungen, die teilweise hinter aktuelle Vereinbarungen zurückfällt und definitiv nicht zum Regelungsbereich der Heilmittel-Richtlinie gehört.
Nicht nur Finanzämter fragen Kontodaten ab
© iStock: winyuu
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