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Datenschutz?…! Ein Jahr DSGVO, ein Grund zum Feiern?

Von Rechtsanwalt Niels Köhrer

Die Antwort lautet wie so oft in der Juristerei: Es kommt darauf an. Und zwar darauf, wen man fragt. Selbst die Unternehmen und Vereine, die sich schon vor dem letzten Jahr mit dem Thema Datenschutz intensiv beschäftigt haben, mussten für die DSGVO Aufwand betreiben. Erst recht gilt dies für diejenigen, die sich noch gar nicht mit der Materie beschäftigt haben. Ein Grund zum Feiern war dies sicher nicht.
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